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Datenschutzbeauftragter

LinkInhalt www.landesrecht-bw.deVerwaltungsvorschrift zum Datenschutz an öffentlichen Schulen it.kultus-bw.deHandreichungen und Formulare zur EU-DSGVO it.kultus-bw.deHinweise zur Schulwebseite it.kultus-bw.deHinweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten www.vbe-bw.deHandreichung des VBEs www.schulbuchkopie.deWie viel darf aus was kopiert werden? lehrerfortbildung-bw.deAllgemeine Informationen

Datenschutz

==== Datenverkehr per Mail ====
Außerhalb des Intranets (Verwaltungsrechner) dürfen personenbezogene Daten nur verschlüsselt (siehe Software → VeraCrypt) versendet werden.

Auch Betreffzeilen sowie Dateinamen im Anhang dürfen weder Klarnamen noch identifizierbare Personaldaten enthalten.




==== Führen analoger Klassenbücher ====
Wer analoge Klassenbücher nutzt, muss den öffentlichen Zugang wegen der personenrelevanten Daten darin ausschließen. „Öffentlicher Zugang“ wird im Beschwerdefall als Dienstvergehen eingestuft, das Folgen haben kann.




==== Nutzung privater Endgeräte ====
Private Endgeräte dürfen genutzt werden, wenn diese entsprechend gesichert (siehe Software → VeraCrypt) und durch die Schulleitung genehmigt wurden.

Formular zur Nutzung privater Endgeräte


===== Urheberrecht =====
* Grundsätzlich gilt:
* die Quelle muss immer genannt werden
* der Rechteinhaber entscheidet, was erlaubt ist
* genaue Informationen, in welchem Umfang kopiert werden darf, finden sich unter dem Link: www.schulbuchkopie.de


===== Löschungsfristen =====

Daten Löschungsfrist
Schülerkarteikarten und Schülerlisten 50 Jahren nach Verlassen der Schule
Abschluss- und Abgangszeugnisse 50 Jahren nach Verlassen der Schule
Klassen- und Kurstagebücher 5 Jahre nach Ablauf des Schuljahres
Einwilligungserklärungen zur Veröffentlichung von Fotos 5 Jahre nach der Veröffentlichung
Notenlisten und Klassenarbeiten 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres
Prüfungsunterlagen 5 Jahre nach Abschluss
Pers.bez. Daten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres
Nebenakte, Teilakte, Sachakte 1 Jahr nach Verlassen der Schule
Schriftliches Gedächtnis mit Verlassen des SL
Vergleichsarbeiten (Lernstand, Vera) 3 Jahre nach Ablauf des Schuljahres


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