Reisekosten
Reisekosten können bei Dienstreisen/Fortbildungen, die über das LFB gebucht werden, über das Kundenportal des LBV abgerechnet werden.
Daneben gibt es die Möglichkeit, die Fahrtstrecken zwischen den beiden Standorten Hohentengen und Rheinheim abzurechnen. Dies kann entweder über die Steuererklärung oder über einen Fahrtkostenantrag geschehen.
Dienstfahrzeug
Zulassung privater KFZ zum Dienstreiseverkehr
Privateigene Kraftfahrzeuge können unter bestimmten Voraussetzungen ständig zum Dienstreiseverkehr zugelassen werden. Die Zulassung kann beantragt werden, wenn das Fahrzeug häufig zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der übertragenen Dienstaufgaben eingesetzt werden muss und der Dienstreiseverkehr dadurch wirtschaftlicher abgewickelt werden kann. Dies ist durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung nachzuweisen, von der abgesehen werden kann, wenn jährlich mindestens 3.000 km dienstlich oder mindestens 40 Dienstfahrten pro Jahr mit dem Fahrzeug zurückgelegt.
Neufassung Landesreisekostengesetz \\
Antrag zur Anerkennung des privaten PKWs als Dienstfahrzeug (bis ca. August 2019)\\
Antrag zur Anerkennung des privaten PKWs als Dienstfahrzeug (bei Regierungspräsidium muss „Stuttgart“ gestrichen und „Freiburg“ eingetragen werden.)