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mutterschutz

Mutterschutz

Grundsätzliches
* Die Beschäftigte soll den Dienstvorgesetzten unverzüglich über die Schwangerschaft informieren.
* Hierfür wird eine ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft mit Angabe des voraussichtlichen Entbindungstermins benötigt.
* Die Immunität bzgl. Infektionskrankheiten sollte ärztlich abgeklärt werden, die Schulleitung ist darüber zu informieren.
* Der Dienstherr/Arbeitgeber muss umgehend
* die Gefährdungsbeurteilung erstellen.
* die sich daraus ergebenden Maßnahmen zum Schutz der Mutter und des Kindes nach dem 3-Stufen-Prinzip (Umorganisieren der Aufgaben, Wechsel des Arbeitsplatzes oder Beschäftigungsverbot) ergreifen.
* die Beschäftigte hierüber informieren.
* die Schwangerschaft an das SSA melden: Formular Benachrichtigung
Weitere Informationen: Merkblatt für Schulleitungen


Maßnahmen der Schule
Die Schulleitung muss sofort bei Bekanntgabe der Schwangerschaft die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreifen.

Hierzu muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. U.a. durch\\
* chemische Gefahrstoffe
* biologische Gefahrstoffe
* physische Schadfaktoren
* bestimmte Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten

Wenn nach erfolgter Überprüfung feststeht, dass der Arbeitsplatz so für eine werdende Mutter nicht geeignet ist, hat die Schulleitung Schutzmaßnahmen in folgender Reihenfolge vorzusehen:
- eine Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und/oder ggf. der Arbeitszeiten. Falls dies nicht möglich ist:
- eine Umsetzung der werdenden bzw. stillenden Mutter auf einen geeigneten anderen Arbeitsplatz. Oder, falls auch dies nicht möglich ist:
- eine Freistellung von der Arbeit

Die generellen Beschäftigungsverbote können somit eine teilweise oder vollständige Freistellung notwendig machen. Die Schulleitung muss eine solche Freistellung selbst aussprechen, dafür ist kein ärztliches Attest und auch keine Bestätigung durch das Staatliche Schulamt erforderlich.


===== Ärztliche Beschäftigungsverbote =====
Die ärztlichen Beschäftigungsverbote sind sowohl für den Arbeitgeber als auch die Schwangere in Art und Umfang bindend. Ausnahmen oder Abweichungen vom Attest sind nicht zulässig!

Um rechtlich alle Vorgaben zu erfüllen, sollten folgende Formulare genutzt werden: \\
Vorläufiges Beschäftigungsverbot \\
Beschäftigungsverbot

mutterschutz.txt · Zuletzt geändert: 2021/01/02 14:14 von 127.0.0.1