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datenschutzbeauftragte_r

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Datenschutzbeauftragter

Name

Kontakt:


===== Links =====

Link Inhalt
www.landesrecht-bw.de Verwaltungsvorschrift zum Datenschutz an öffentlichen Schulen
it.kultus-bw.de Handreichungen und Formulare zur EU-DSGVO
it.kultus-bw.de Hinweise zur Schulwebseite
it.kultus-bw.de Hinweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
www.vbe-bw.de Handreichung des VBEs
www.schulbuchkopie.de Wie viel darf aus was kopiert werden?
lehrerfortbildung-bw.de Allgemeine Informationen

Datenschutz

==== Datenverkehr per Mail ====
Außerhalb des Intranets (Verwaltungsrechner) dürfen personenbezogene Daten nur verschlüsselt (siehe Software → VeraCrypt) versendet werden.

Auch Betreffzeilen sowie Dateinamen im Anhang dürfen weder Klarnamen noch identifizierbare Personaldaten enthalten.
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==== Führen analoger Klassenbücher ====
Wer analoge Klassenbücher nutzt, muss den öffentlichen Zugang wegen der personenrelevanten Daten darin ausschließen. „Öffentlicher Zugang“ wird im Beschwerdefall als Dienstvergehen eingestuft, das Folgen haben kann.
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==== Nutzung privater Endgeräte ====
Private Endgeräte dürfen genutzt werden, wenn diese entsprechend gesichert (siehe Software → VeraCrypt) und durch die Schulleitung genehmigt wurden.

Formular zur Nutzung privater Endgeräte


===== Urheberrecht =====
* Grundsätzlich gilt:
* die Quelle muss immer genannt werden
* der Rechteinhaber entscheidet, was erlaubt ist
* genaue Informationen, in welchem Umfang kopiert werden darf, finden sich unter dem Link: www.schulbuchkopie.de


===== Löschungsfristen =====

Daten Löschungsfrist
Schülerkarteikarten und Schülerlisten 50 Jahren nach Verlassen der Schule
Abschluss- und Abgangszeugnisse 50 Jahren nach Verlassen der Schule
Klassen- und Kurstagebücher 5 Jahre nach Ablauf des Schuljahres
Einwilligungserklärungen zur Veröffentlichung von Fotos 5 Jahre nach der Veröffentlichung
Notenlisten und Klassenarbeiten 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres
Prüfungsunterlagen 5 Jahre nach Abschluss
Pers.bez. Daten auf privaten Datenverarbeitungsgeräten 1 Jahr nach Ablauf des Schuljahres
Nebenakte, Teilakte, Sachakte 1 Jahr nach Verlassen der Schule
Schriftliches Gedächtnis mit Verlassen des SL
Vergleichsarbeiten (Lernstand, Vera) 3 Jahre nach Ablauf des Schuljahres
datenschutzbeauftragte_r.1547676752.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/01/02 14:11 (Externe Bearbeitung)