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Schulisches Krisenmanagement
Schuleigener Krisenplan hinterlegt XX
Schattka (Schulpsychologische Beratungsstelle Lörrach)\\
„Krisen erfordern Leitung.“
Definition, Merkmale
„Eine Krise ist eine vorübergehende, der Stütze bedürfende massive Instabilität eines Individuums oder sozialen Systems.“ (Stein, 1996)
objektiv gekennzeichnet durch:
* typische Auslöser
* typische Reaktionsmuster
subjektiv gekennzeichnet durch
* individuen- und situationsabhängige Grenzlinie, ab der eine Belastung als Krise erlebt wird
* Verlust von Sicherheitsgefühl
* übliche Handlungsmuster reichen nicht
Beispiele für Krisensituationen in Schulen:
* Suizid(versuch)
* Kindeswohlgefährdung
* Tod / Verschwinden
* Gewalttaten
* Unfälle
* Verbrechen
* Naturkatastrophen
* Amok
* Geiselnahme
Krisenmanagement und -intervention
Unter Krisenmanagement verstehen wir das bewusste präventive und aktive Kümmern um SchülerInnen und Lehrkräfte in Notfallsituationen mit dem Ziel einen individuellen und/oder Gruppen- Kollaps vorzubeugen und langfristige psychische und physische Schäden (Traumatisierung) zu verhindern.
Unter Krisenintervention verstehen wir keine Therapie, sondern das aktive Da-Sein und Handeln in Notfallsituationen → Hilfe zur Selbsthilfe.
Ziele von Krisenmanagement
* Rückkehr in den Alltag ermöglichen
* Verstehen erleichtern
* Sicheren Rahmen geben
* Überfoderung reduzieren
* Autonomes Funktionieren wieder herstellen
* Ermutigung zur Bewältigung
* Reaktionen normalisieren
Phasen des Krisenmanagements
Prävention - Vorbereitung auf den Krisenfall
Akute Krisenbewältigung - Herstellen von Situationskontrolle und Handlungsfähigkeit
Nachsorge - kurz- bis mittelfristige Bewältigung, Reflexion des Krisenmanagements
Aufgaben der Schulleitung
Grundlagen: VwV „Verhalten an Schulen bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen“ vom 15. Februar 2012 sowie Rahmenkrisenplan
Verantwortlich für alle Phasen des Krisenmanagements:
* Prävention
* Akute Krisenbewältigung
* Nachsorge
Prävention
* Jährliche Unterrichtung von Lehrkräften und sonstigen Bediensteten über geeignetes Verhalten bei Gewaltvorfällen und Schadensereignissen durch die Schulleitung
* Lehrkräfte und sonst. Bedienstete einer Schule sind verpflichtet, sich zu Beginn eines jeden Schuljahres mit dargelegten Verhaltensregeln vertraut zu machen
* Gewährleistung Erreichbarkeit von Schulleitung mittels Pager
* Einarbeitungen zu Amokprävention und -lage:
* Präzisierung der Handlungsanweisung bei Amoklage
* Differenzierung Alarmsignale „Verbleib“ vs. „Räumung“ (Amok vs. Brand)
* Bildung eines Krisenteams an der Schule
* Schulleiter als Leiter des Krisenteams
* mögliche weitere Rollen und Mitglieder:
* Verantwortlicher für Erste Hilfe
* Sicherheitsbeauftragter
* Verantwortlicher für Fürsorge und Beratung
* Verantwortlicher für die Pressearbeit
* Verantwortlicher für den Kontakt zu den Erziehungsberechtigten
* Erstellung eines Krisenplans
* Aufgaben und Verantwortlichkeiten
* Kommunikationswege
* Abläufe
* Jede Krise ist anders und verlangt ein individuelles Vorgehen (Flexibilität)
* Aufbau Krisenteam
* Festlegung von Strukturen und Abläufen
* Aufgabenverteilung
* Sammlung von Materialien (z.B. aktuelle Listen, Krisenkoffer)
* Regionale Vernetzung mit PartnerInnen im Bereich Krisenarbeit an Schulen (z.B. Polizei, NotfallseelsorgerInnen)
* Fortbildungen
Krisenfall - SL
* beruft das Krisenteam ein und leitet das Krisenteam
* ist zentraler Ansprechpartner für die Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
* ist verantwortlich für die Durchführung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Gewaltvorfällen & Schadensereignissen
* trifft die Entscheidungen, kann sich dabei unterstützen lassen (z.B. Krisenteam, SPBS, RP)
* gewährleistet den Informationsfluss, zB. zum Lehrerkollegium, SchülerInnen und Erziehungsberechtigen
* koordiniert und delegiert Aufgaben im schulischen Umfeld
* meldet das Ereignis bei der Unfallkasse
Krisenfall - Krisenteam
* berät die Schulleitung bei der Beurteilung der Lage
* berät bei der Entscheidung über die erforderlichen Maßnahmen
* leitet Sofortmaßnahmen ein, wie die Erstbetreuung betroffener Personen
* unterstützt die Schulleitung bei der Koordination der Maßnahmen
Umgang mit Medien
* Verweisen Sie Medienvertreter an die Pressestelle der Polizei und der Schulaufsicht
* Geben Sie keine Auskünfte ohne Abstimmung mit der Polizei oder Schulaufsicht, verweisen Sie ggf. auf geplante Pressekonferenzen
* Verweigern Sie Medienvertretern den Aufenthalt auf dem Schulgelände (→ Hausrecht); ggf. mit Hilfe der Polizei
* Geben Sie keine Namen, Fotos o.ä. heraus
* Geben Sie Verhaltensempfehlungen für Kollegium und SchülerInnen raus
* Führen Sie SchülerInnen so aus der Schule, dass Kontakt mit Medienvertretern vermieden wird
Unterstützungsmöglichkeiten
Innerschulisch:
* Schulisches Krisenteam samt Krisenplan
* Beratungslehrkraft
* PräventionsberaterIn
* Erfahrene Religions- und Ethiklehrkräfte
* Gegenseitiger Austausch im Kollegium / Klassenkonferenzen
* Schulpsychologische Beratungsstelle
* RP Freiburg - Kriseninterventionsgruppen
* Fallbesprechungsgruppen
* Fortbildungsangebote an den Akademien/Pädagogischer Tag
Außerschulisch:
* Feuerwehr / Polizei / Notärzte
* Notfallseelsorger
* Kinderärzte und SPZ
* Psychologische Beratungsstellen
* ASD des Jugendamtes
* Jugendsozialarbeit an Schulen
* Niedergelassene Psychologische / Ärztliche Psychotherapeuten
* Kinder- und Jugendpsychiater
* Ambulanz Kinder- und Jugendpsychatrie
* Jugendsachbearbeiter der Polizei
* Kirchliche Mitarbeiter
* Telefonseelsorge / Nummer gegen Kummer
* Handlungshilfe für Schulleitungen in Baden-Württemberg
* Abläufe in Krisenfällen nach „Gefährdungsgraden“
* Strukturierungshilfen für die jeweiligen Abläufe (z.B. Krisenteamsitzung)
* Materialvorlagen (z.B. Rundschreibenm Trauerarbeit, Klassengespräche)
* Krisenhandy
* darf nur durch Schulleitung angerufen werden!
* 0173 / 3260446
* Mo-Fr 07.30-18.00 Uhr
* Kriseninterventionsteam beim RPF (Ref. 77)
* Nachsorge durch Schulpsychologische Beratungsstelle
Handlungshilfe
* müsste an Schule vorhanden sein
Gliederung nach Gefährdungsgraden
Unterscheidung hinsichtlich Ausmaß der Gefahr und Verantwortungsübernahme
Stufe 1
Schule sollte dringend handeln
* Beleidigung / Verleumdung
* Gewaltdarstellende Aufnahmen
* Sachbeschädigung / Vandalismus
* Kindeswohlgefährdung / Häusliche Gewalt
* Extremismus
* Hochwasser / Wassereintritt
* Erdbeben
* Stromausfall
* Starkes Gewitter/Sturm/Hagel
* Drogen- / Medikamentenmissbrauch
* Selbstverletzendes Verhalten
* Depression
* Essstörung
Stufe 2
Unmittelbar zur Schule und Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst bzw. Katastrophenschutzbehörde in Zusammenarbeit mit außerschulischen Hilfesystemen
* Amokdrohung
* Mord- / Gewaltdrohung
* Körperverletzung / Schlägerei
* Erpressung/Raub
* Vermisstes Kind / Entführung
* Sexuelle Übergriffe
* Mobbing
* Waffenbesitz / Waffengebrauch
* Chemieunfall
* Gasaustritt
* Todesfall an der Schule
* Suizidankündigung / -versuch
Stufe 3
Unmittelbar bei Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst
* Amoklauf
* Tätlicher Angriff auf Personen
* Geiselnahme in der Schule
* Drohung mit Sprengsätzen
* Brand
* Schwerer/Tödlicher Unfall im schulischen Umfeld
* Tod/Suizid in der Schule
Konkrete Hilfen
- Broschüre für 7 Fälle im Gefährdungsgrad 3 (Amok, Gewalt, Bombe, Geisel, Brand, Unfall, Tod / Suizid
- CD - Gefähdungsgrade 1, 2 und 3
Vorschlag zur Arbeit mit der Handlungshilfe
Krisenteam bespricht
* wie das Material den Lehrkräften der Schule zugänglich gemacht werden kann. Beratungslehrkraft sollte grundsätzlich Zugang haben
* welche Lehrkräfte sich aus Blickwinkel ihrer Funktion im Krisenteam bzw. an der Schule intensiv mit bestimmten Themen auseinander setzen sollte